Ordnung Materialnormen – BKV

Stand 05-2020 – Register Nr. 8 – Seiten 1 bis 6

© Billardkegelverband e.V.

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Normen beziehen sich auf das Spielmaterial und die Räumlichkeiten, die zum Spielbetrieb der Sportart Billard-Kegeln unter Wettkampfbedingungen erforderlich sind.
  2. Die Regelungen gelten verbindlich für alle vom BKV veranstalteten Wettbewerbe.

§ 2 Normen Spielmaterial

(1) Billardtisch

  1. Höhe des Billardtisches
    Der Billardtisch darf, gemessen vom Fußboden bis zum Bandenspiegel, 750 mm – 850 mm hoch sein (siehe Anlage 1, Abbildung 1).
  2. Maße der Spielfläche
    Die freie Spielfläche beträgt 900 mm x 1.800 mm (siehe Anlage 1, Abbildung 1). Abweichungen von +/- 5 mm sind zulässig. Turnierbillards mit den Maßen 2.100 mm x 1.050 mm bedürfen der Sondergenehmigung des Verbandes.
  3. Bandenspiegel
    Der Bandenspiegel soll eine Breite von 80 mm bis 120 mm besitzen. Bündig eingelassene Markierungen (Diamanten) auf der Oberfläche des Bandenspiegels sind zulässig.
  4. Bandenmaße
    Die Höhe der Bande, gemessen von Spielfeldoberfläche bis Bandenspitze, beträgt 37 mm (ersichtlich in der Anlage 1, Abbildung 2). Abweichungen von +/- 1 mm werden toleriert.

(2) Billardbeschaffenheit

  1. Bande
    Die Bandengummis müssen über die gesamte Länge fest mit dem Bandenbett verbunden sein. Zugelassen sind alle handelsüblichen Bandengummi, die in ihren Maßen den Bestimmungen entsprechen und einen für die Sportart Billard – Kegeln optimalen Bandenabschlag gewährleisten. Das Tuch ist faltenfrei und gleichmäßig straff mittels Tuchspannleisten auf der Oberseite des Bandenbetts zu bespannen.
    Eine Manipulation des Bandentuchs ( z.B. mittels Kernseife, Kollofonium o.ä.) ist nicht zulässig.
  2. Spielfläche
    Die Spielfläche besteht aus einer mit einem Tuch nach §2 (2) (3) bespannten Natursteinplatte (Schiefer, Marmor, Granit o.ä.). Einteilige Platten dürfen eine Plattenstärke von 19 mm nicht unterschreiten. Mehrteilige Platten müssen mindestens 25 mm stark sein. Die Spielfläche muss rechteckig und absolut eben sein. Eine möglichst genaue waagerechte Ausrichtung ist zu gewährleisten. Zur optimalen Ausrichtung der Spielfläche sollen Justiermöglichkeiten am Billardtisch vorhanden sein.
  3. Tuch
    Das Tuch muss absolut fehlerfrei sein und einen geralinigen Lauf der Bälle gewährleisten. Zudem ist es faltenfrei und gleichmäßig straff zu spannen, sodaß die Spielutensilien nicht verschiebbar sind. Eine Manipulation des Tuches (z.B. durch Klebeband, Löschpapier o.ä. unter dem Tuch) welche den Lauf der Bälle beeinflussen ist nicht zulässig.
    Ein Tuchwechsel und Tuchwechselfristen werden über die jeweiligen Ausschreibungen geregelt.
  4. Kegelbild
    Die Geometrie des Kegelbildes ist in der Anlage 1, Abbildung 4 definiert. Das Kegelbild ist mittels geeigneter Stifte, so fein wie möglich, auf die vorgegebenen Flächen zu übertragen. Zum Schutz des Tuches sind auf den vorgesehenen Stellen je ein Rundell mit einem Durchmesser von 13 mm aufzubringen. Ausgeblichene Verbindungslinien sind rechtzeitig nachzuzeichnen.
  5. Heizung
    Die Spielfläche ist mittels einer Heizung, auf eine möglichst gleichmäßige Temperatur von 25°C bis 38°C zu erwärmen, um Feuchtigkeit aus dem Tuch fernzuhalten und einen optimalen Lauf der Bälle zu ermöglichen.

(3) Spielutensilien

  1. Kegel
    Das Material der fünf zu verwendenden Kegel besteht aus Weißbuchen- oder Ahornholz. Die Kegel dürfen mattiert oder lackiert sein. Die Form und die Maße richten sich nach Anlage 1, Abbildung 3.
  2. Bälle
    Es wird mit drei Bällen gespielt.
    Ein Satz besteht aus einem weißen, einem gelben und einem roten Ball. Diese Bälle dürfen rote (bei gelb oder weiß) sowie weiße (bei rot) Punkte besitzen. Die einzelnen Bälle sollen ein Gewicht von 194 gr. bis 220 gr. besitzen.
    Gewichtsunterschiede von +/- 2 gr. innerhalb eines Satzes sind zulässig. Der Durchmesser der Bälle beträgt 60,3 mm +/- 0,8 mm Toleranz (lt Herstellerangaben).

§ 3 Normen Wettkampfraum

(1) Beleuchtung

  1. Beleuchtung des Raumes
    Der Wettkampfraum ist mit ca. 50 Lux zu beleuchten. Um ein Blenden durch Sonnenlicht auszuschließen, sind gegebenenfalls Fenster mit einem geeigneten Sonnenschutz zu versehen.
  2. Beleuchtung des Billards
    Die Spielfläche ist mit mindestens 500 Lux, gemessen direkt auf der Spielfeldoberfläche, gleichmäßig auszuleuchten. Der Abstand von Lichtquelle bis Spielfläche muss mindestens 1 Meter betragen. Auf eine für die Zuschauer und insbesondere die Sportler blendfreie Ausleuchtung ist zu achten.

(2) Aufstellbedingungen des Billardtisches

  1. Barrierefreiheit
    Um eine in der Bewegung ungehinderte Benutzung des Billardtisches zu ermöglichen, muss um das gesamte Billard herum eine Barrierefreiheit von 1,5 m gewährleistet sein.
  2. Bodenbelag
    Ein rutschhemmender Belag, mindestens im Bereich der 1,5 m- Zone, sichert eine optimale Benutzung des Billardtisches.
  3. Raumtemperatur
    Im Wettkampfraum muß eine Raumtemperatur von 18°C – 27°C gewährleistet sein. Erhöhte Temperaturen durch beheizen sind nicht zulässig. Höhere Raumtemperaturen durch äußere Einwirkungen sin hingegen zu dulden (Sommerhitze).

§ 4 Sicherheitsbestimmungen

Zur Vermeidung von Unfällen müssen der Billardtisch und dessen Umfeld eine verletzungsfreie Benutzung gewährleisten. Gefahrenquellen jeglicher Art, insbesondere:

  • oberirdisch verlegte elektrische Zuleitungen der Billardheizung
  • ggf. störendes Mobiliar im Aktionsbereich des Sportlers
  • o.ä.

sind umgehend zu beseitigen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Ordnung ersetzt die Fassung vom 19. Dezember 2015 und tritt mit Beschluss des Sportausschusses am 13.Mai 2020 in Kraft

Anlage 1 – Abbildungen

Regeln Billardkegel der BKV e.V