Schlussbestimmungen – §5/6 BKV

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Alle dem Billardkegelverband e.V. angeschlossenen Vereine verpflichten sich das Reglement zu respektieren und dessen Einhaltung durchzusetzen.
  2. Jede Übertretung des hier vorliegenden Reglements wird gemäß den statutarischen Bestimmungen betreffend disziplinarisch behandelt.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Ordnung ersetzt die seit dem 13.09.2014 geltende Richtlinie Spielregeln und tritt mit Beschluss des Verbandstages am 21.04.2018 in Kraft.

Regeln Billardkegel der BKV e.V