Spielmaterial – §2 BKV
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(1) Das Sportgerät, der Spielraum und Ergebniserfassung
- Das Sportgerät, in Abmessung und Ausstattung, der Zubehör, wie Bälle, Kegel und die Beschaffenheit des Spielraumes, ist in den Materialnormen geregelt.
- Nach Wettkampfbeginn dürfen, außer bei Schäden, Billards, Bälle und Kegel nicht mehr ausgetauscht werden.
- Das aktuelle Wettkampfergebnis ist nach jedem Stoß fortlaufend zu erfassen und für Sportler und Zuschauer einsehbar darzustellen. Hierbei sind sowohl manuelle (Wandtafeln) als auch elektronische (PC) Darstellungen zulässig.
(2) Kegel- und Ballaufsetzpunkte und Anstoßstrecken
- Die Stellen an denen die Bälle und Kegel am Anfang der Partie oder in deren Verlauf, soweit die Regeln dies vorschreiben stehen müssen, sind aus Anlage 1, Abbildung 1 ersichtlich.
- Gültige Kegelbilder (siehe Anlage 2)
- ein Kegelbild lässt sich aufstellen, wenn mindestens 3 Kegelaufsetzpunkte frei von Bällen sind. Alle freien Kegelaufsetzpunkte sind zu besetzen.
- in der Längs- und Quermittellinie des Kegelbildes dürfen 5 Kegel, sonst nur 3 Kegel in einer Reihe stehen;
- Anfangsstellung wird gesetzt:
− wenn weniger als drei Kegelaufsetzpunkte frei sind;
− in allen Fällen, in denen 3 Kegelaufsetzpunkte frei sind und sich trotzdem kein Kegelbild ergibt.
(3) Das Queue
- Jeder Spieler hat das Recht mit einem beliebigen Queue zu spielen. Die Benutzung einer Queueverlängerung ist erlaubt. Sämtliche Stoßarten dürfen nur mit der belederten Queuespitze ausgeführt werden.
- Ein Stoß gilt als ausgeführt sobald die belederte Queuespitze den Stoßball berührt hat.