Spielmaterial – §2 BKV

(1) Das Sportgerät, der Spielraum und Ergebniserfassung

  1. Das Sportgerät, in Abmessung und Ausstattung, der Zubehör, wie Bälle, Kegel und die Beschaffenheit des Spielraumes, ist in den Materialnormen geregelt.
  2. Nach Wettkampfbeginn dürfen, außer bei Schäden, Billards, Bälle und Kegel nicht mehr ausgetauscht werden.
  3. Das aktuelle Wettkampfergebnis ist nach jedem Stoß fortlaufend zu erfassen und für Sportler und Zuschauer einsehbar darzustellen. Hierbei sind sowohl manuelle (Wandtafeln) als auch elektronische (PC) Darstellungen zulässig.

(2) Kegel- und Ballaufsetzpunkte und Anstoßstrecken

  1. Die Stellen an denen die Bälle und Kegel am Anfang der Partie oder in deren Verlauf, soweit die Regeln dies vorschreiben stehen müssen, sind aus Anlage 1, Abbildung 1 ersichtlich.
  2. Gültige Kegelbilder (siehe Anlage 2)
    1. ein Kegelbild lässt sich aufstellen, wenn mindestens 3 Kegelaufsetzpunkte frei von Bällen sind. Alle freien Kegelaufsetzpunkte sind zu besetzen.
    2. in der Längs- und Quermittellinie des Kegelbildes dürfen 5 Kegel, sonst nur 3 Kegel in einer Reihe stehen;
    3. Anfangsstellung wird gesetzt:
      − wenn weniger als drei Kegelaufsetzpunkte frei sind;
      − in allen Fällen, in denen 3 Kegelaufsetzpunkte frei sind und sich trotzdem kein Kegelbild ergibt.

(3) Das Queue

  1. Jeder Spieler hat das Recht mit einem beliebigen Queue zu spielen. Die Benutzung einer Queueverlängerung ist erlaubt. Sämtliche Stoßarten dürfen nur mit der belederten Queuespitze ausgeführt werden.
  2. Ein Stoß gilt als ausgeführt sobald die belederte Queuespitze den Stoßball berührt hat.

Regeln Billardkegel der BKV e.V