Materialnorm Billard-Kegeln – DBU
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©Deutsche Billard Union e.V. Materialnorm Billard-Kegeln – Stand 10/2014
I. Allgemeines Bestimmungen
- Dieser Normenkatalog ergänzt die Statuten und Regeln der DBU. Er beinhaltet Normen und Richtlinien für portgeräte und zugelassenes Sportmaterial im Umfeld der Deutschen Billard-Union für den Bereich Billard Kegeln.
- Für Meisterschaftsspiele und für die Anerkennung als zugelassenes Sportgerät dürfen nur von der DBU zugelassene Materialien verwendet werden.
II. Das Sportgerät
2.1 Abmessungen
2.1.1 Höhe des Billards
- (1) Die Höhe des Billards, gemessen vom Boden bis zur Oberkante des Bandenspiegels (Handauflagefläche), liegt zwischen 750 und 800 mm.
2.1.2 Spielfeldgrößen
- Das Spielfeld muss rechteckig und absolut eben sein. Die Maße der freien Spielfläche innerhalb der Banden betragen
- Kegelbillard: 900 x 1800 mm
- Turnierbillard: 1050 x 2100 mm
- Eine Toleranz von +/- 5 mm ist zulässig.
2.1.3 Bandenspiegel (Handauflagefläche)
- Der Bandenspiegel sollte 80 – 120 mm breit sein. Mittig auf dem Bandenspiegel sind auf der Längsbande 7 Markierungen (Diamanten) und auf der Querbande 3 Markierungen im Abstand von 1/8 der Länge der Spielfläche anzubringen (gilt nur für Neuanfertigungen) (siehe Anlage).
2.1.4 Bandenmaße
- Die Höhe der Banden, gemessen von der Spielfläche bis zur Spitze, wo sie den Ball elastisch reflektieren soll, beträgt 37 mm (siehe Anlage). Eine Toleranz von +/- 1 mm ist zulässig.
2.2 Ausstattung
2.2.1 Banden
- Die Banden müssen dem Standard für Karambol-Billard, Härte: 40 – 45 Sh entsprechen (siehe Anlage). Sie werden auf ihrer Länge durch ein Bandenbett an dem Bandenspiegel befestigt. Das Tuch ist mittels Tuchspannleisten am oberen Bandenbett zu befestigen.
2.2.2 Spielfläche
- Die Spielfläche des Billards muss aus einer
- einteiligen mind. 19 mm oder
- dreiteiligen mind.25 mm starken plangeschliffenen Naturschieferplatte sein. Sie ist mit dem Unterbau und den Banden fest verbunden.
- Die Justiermöglichkeit der Spielfläche muss eine genaue, waagerechte Ausrichtung des Billards ermöglichen.
2.2.3 Tuch
- Das Tuch soll sich aus 80 % Kammgam und 20 % Polyamid zusammensetzen. Es muss fehlerfrei sein und einen schnellen Lauf der Bälle ermöglichen. Das Tuch ist auf der Spielfläche und den Banden straff gespannt.
2.2.4 Kegelbild/Ballaufsetzpunkte
- Auf dem Tuch sind diese Stellen mit Kreidestift, Feinliner o.ä. so fein als möglich zu markieren bzw. aufzuzeichnen.
- Die Kegelaufsetzpunkte sind mit 13 mm Rundellen, die nicht den Lauf der Bälle beeinträchtigen dürfen, zu kennzeichnen (siehe Anlage).
- Auf Turniertischen können die Rundelle auch nur eingezeichnet werden.
2.2.5 Heizung
- Die Schieferplatte ist mit einer Thermostat-geregelten Flächenheizung auszurüsten, die das Eindringen von Feuchtigkeit in das Tuch und die Schieferplatte verhindert. Die Temperatur an der Tuchoberfläche sollte 25º – 28º C betragen.
III. Allgemeines
- Der Bandenspiegel, die Bandenblenden und die Verkleidung des Unterbaus sowie die gesamte Ausstattung des Tisches, soll eine verletzungsfreie Handhabung des Sportgerätes ermöglichen.
- Reparaturen an Tuch, Platte und Billard müssen zerstörungsfrei durchgeführt werden können.
- Für die Lieferung von Ersatzteilen und Service muss der Hersteller des Sportgerätes eine Garantie abgeben.
IV. Zubehör
4.1 Bälle
- Gespielt wird mit 3 Bällen Von den drei Bällen ist einer rot, einer weiß und einer gelb oder weiß mit zwei 2 mm großen Punkten. Der Durchmesser und das Gewicht der Bälle beträgt:
- beim Kegelbillard 60,3 mm 194 bis 220 Gramm
- beim Turnierbillard 61,5 mm 205 bis 220 Gramm.
- Die Toleranzen dürfen im Durchmesser +/- 0,5 mm im Satz, 1,5 mm vom Durchmesser im Gewicht +/- 2 Gramm im Satz nicht überschreiten.
4.2 Kegel
- Der Kegelsatz besteht aus 5 Kegeln und ist aus Weißbuche oder Ahorn gefertigt.
- Die Kegel sind mattiert oder lackiert (Maße siehe Anlage).
V. Spielraum
5.1 Beleuchtung des Raumes
- Der Spielraum darf neben der Billardbeleuchtung nicht abgedunkelt werden, sondern ist mit ca. 50 Lux zu beleuchten.
5.2 Beleuchtung des Billards
- Das von der Lichtquelle auf das Billard geworfene Licht muß die gesamten Spielfläche gleichmäßig ausleuchten. Die Leuchtkraft darf 520 Lux nicht unterschreiten.
- Die Beleuchtung darf den Sportler und die Zuschauer nicht blenden.
- Bei der Messung ist das Luxometer auf die Spielfläche zu stellen.
- Der Abstand von der Lichtquelle zur Spielfläche muss mindestens 1 m betragen.
5.3 Queuefreiheit
- Billardtische müssen so aufgestellt sein, dass rund um den Billardtisch ein Bewegungsraum von mind. 1,50 m vorhanden ist.
5.4 Bodenbelag
- Die Bodenfläche rund um das Billard ist in einer Breite von ca. 1,50 m mit einem rutscharmen Bodenbelag, z. B. Teppichboden, zu versehen.
5.5 Klimatische Bedingungen
- Die Spielstätte muß auf mindestens 18º C aufgeheizt sein.
VI. Schlußbestimmungen
- Eine Übertretung der vorstehenden Regel wird gemäß den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen geahndet.
- Die Untergliederungen haben sie bei allen Wettbewerben anzuwenden, die für eine Qualifikation zur Teilnahme an Wettbewerben auf nationaler Ebene maßgeblich sind.
- Soweit durch die vorstehende Regel in Bestimmungen der Sport- und Turnierordnungen der DBU eingriffen wird bzw. diese im Widerspruch zu ihr stehen, gehen die Bestimmungen der Sport- und Turnierordnungen vor.
- Die vorstehende Regel wurde gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen vom Präsidium am 03.10.2014 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.