Materialnorm Billard-Kegeln – DBU

©Deutsche Billard Union e.V. Materialnorm Billard-Kegeln – Stand 10/2014


I. Allgemeines Bestimmungen

  1. Dieser Normenkatalog ergänzt die Statuten und Regeln der DBU. Er beinhaltet Normen und Richtlinien für portgeräte und zugelassenes Sportmaterial im Umfeld der Deutschen Billard-Union für den Bereich Billard Kegeln.
  2. Für Meisterschaftsspiele und für die Anerkennung als zugelassenes Sportgerät dürfen nur von der DBU zugelassene Materialien verwendet werden.

II. Das Sportgerät

2.1 Abmessungen

2.1.1 Höhe des Billards

  1. (1) Die Höhe des Billards, gemessen vom Boden bis zur Oberkante des Bandenspiegels (Handauflagefläche), liegt zwischen 750 und 800 mm.

2.1.2 Spielfeldgrößen

  1. Das Spielfeld muss rechteckig und absolut eben sein. Die Maße der freien Spielfläche innerhalb der Banden betragen
    1. Kegelbillard: 900 x 1800 mm
    2. Turnierbillard: 1050 x 2100 mm
  2. Eine Toleranz von +/- 5 mm ist zulässig.

2.1.3 Bandenspiegel (Handauflagefläche)

  1. Der Bandenspiegel sollte 80 – 120 mm breit sein. Mittig auf dem Bandenspiegel sind auf der Längsbande 7 Markierungen (Diamanten) und auf der Querbande 3 Markierungen im Abstand von 1/8 der Länge der Spielfläche anzubringen (gilt nur für Neuanfertigungen) (siehe Anlage).

2.1.4 Bandenmaße

  1. Die Höhe der Banden, gemessen von der Spielfläche bis zur Spitze, wo sie den Ball elastisch reflektieren soll, beträgt 37 mm (siehe Anlage). Eine Toleranz von +/- 1 mm ist zulässig.

2.2 Ausstattung

2.2.1 Banden

  1. Die Banden müssen dem Standard für Karambol-Billard, Härte: 40 – 45 Sh entsprechen (siehe Anlage). Sie werden auf ihrer Länge durch ein Bandenbett an dem Bandenspiegel befestigt. Das Tuch ist mittels Tuchspannleisten am oberen Bandenbett zu befestigen.

2.2.2 Spielfläche

  1. Die Spielfläche des Billards muss aus einer
    1. einteiligen mind. 19 mm oder
    2. dreiteiligen mind.25 mm starken plangeschliffenen Naturschieferplatte sein. Sie ist mit dem Unterbau und den Banden fest verbunden.
  2. Die Justiermöglichkeit der Spielfläche muss eine genaue, waagerechte Ausrichtung des Billards ermöglichen.

2.2.3 Tuch

  1. Das Tuch soll sich aus 80 % Kammgam und 20 % Polyamid zusammensetzen. Es muss fehlerfrei sein und einen schnellen Lauf der Bälle ermöglichen. Das Tuch ist auf der Spielfläche und den Banden straff gespannt.

2.2.4 Kegelbild/Ballaufsetzpunkte

  1. Auf dem Tuch sind diese Stellen mit Kreidestift, Feinliner o.ä. so fein als möglich zu markieren bzw. aufzuzeichnen.
  2. Die Kegelaufsetzpunkte sind mit 13 mm Rundellen, die nicht den Lauf der Bälle beeinträchtigen dürfen, zu kennzeichnen (siehe Anlage).
  3. Auf Turniertischen können die Rundelle auch nur eingezeichnet werden.

2.2.5 Heizung

  1. Die Schieferplatte ist mit einer Thermostat-geregelten Flächenheizung auszurüsten, die das Eindringen von Feuchtigkeit in das Tuch und die Schieferplatte verhindert. Die Temperatur an der Tuchoberfläche sollte 25º – 28º C betragen.

III. Allgemeines

  1. Der Bandenspiegel, die Bandenblenden und die Verkleidung des Unterbaus sowie die gesamte Ausstattung des Tisches, soll eine verletzungsfreie Handhabung des Sportgerätes ermöglichen.
  2. Reparaturen an Tuch, Platte und Billard müssen zerstörungsfrei durchgeführt werden können.
  3. Für die Lieferung von Ersatzteilen und Service muss der Hersteller des Sportgerätes eine Garantie abgeben.

IV. Zubehör

4.1 Bälle

  1. Gespielt wird mit 3 Bällen Von den drei Bällen ist einer rot, einer weiß und einer gelb oder weiß mit zwei 2 mm großen Punkten. Der Durchmesser und das Gewicht der Bälle beträgt:
    1. beim Kegelbillard 60,3 mm 194 bis 220 Gramm
    2. beim Turnierbillard 61,5 mm 205 bis 220 Gramm.
  2. Die Toleranzen dürfen im Durchmesser +/- 0,5 mm im Satz, 1,5 mm vom Durchmesser im Gewicht +/- 2 Gramm im Satz nicht überschreiten.

4.2 Kegel

  1. Der Kegelsatz besteht aus 5 Kegeln und ist aus Weißbuche oder Ahorn gefertigt.
  2. Die Kegel sind mattiert oder lackiert (Maße siehe Anlage).

V. Spielraum

5.1 Beleuchtung des Raumes

  1. Der Spielraum darf neben der Billardbeleuchtung nicht abgedunkelt werden, sondern ist mit ca. 50 Lux zu beleuchten.

5.2 Beleuchtung des Billards

  1. Das von der Lichtquelle auf das Billard geworfene Licht muß die gesamten Spielfläche gleichmäßig ausleuchten. Die Leuchtkraft darf 520 Lux nicht unterschreiten.
  2. Die Beleuchtung darf den Sportler und die Zuschauer nicht blenden.
  3. Bei der Messung ist das Luxometer auf die Spielfläche zu stellen.
  4. Der Abstand von der Lichtquelle zur Spielfläche muss mindestens 1 m betragen.

5.3 Queuefreiheit

  1. Billardtische müssen so aufgestellt sein, dass rund um den Billardtisch ein Bewegungsraum von mind. 1,50 m vorhanden ist.

5.4 Bodenbelag

  1. Die Bodenfläche rund um das Billard ist in einer Breite von ca. 1,50 m mit einem rutscharmen Bodenbelag, z. B. Teppichboden, zu versehen.

5.5 Klimatische Bedingungen

  1. Die Spielstätte muß auf mindestens 18º C aufgeheizt sein.

VI. Schlußbestimmungen

  1. Eine Übertretung der vorstehenden Regel wird gemäß den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen geahndet.
  2. Die Untergliederungen haben sie bei allen Wettbewerben anzuwenden, die für eine Qualifikation zur Teilnahme an Wettbewerben auf nationaler Ebene maßgeblich sind.
  3. Soweit durch die vorstehende Regel in Bestimmungen der Sport- und Turnierordnungen der DBU eingriffen wird bzw. diese im Widerspruch zu ihr stehen, gehen die Bestimmungen der Sport- und Turnierordnungen vor.
  4. Die vorstehende Regel wurde gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen vom Präsidium am 03.10.2014 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Regeln Billardkegel der DBU