Spielmaterial – §2 DBU

2.1 Materialnormen

  1. Die für Billardtische, Banden, Tuch, Bälle, Kegel und die Sportstätte geltenden Normen sind in den durch die DBU erlassenen Materialnormen beschrieben.
  2. Billard Kegeln wird auf Kegelbillards (0,90 x 1,80m) und Turnierbillards (1,05 x 2,10m) ausgetragen.

2.2 Kegelaufsetzpunkte, Aufsetzmarkierungen und Anstoßstrecke

  1. Die Positionen, an denen die Bälle und/oder Kegel am Anfang der Partie oder in deren Verlauf stehen müssen, sind aus Anlage 1 ersichtlich.
  2. Gültige Kegelbilder (siehe Anlage 2):
    1. es sind alle freien Kegelaufsetzpunkte zu besetzen
    2. in der Längs- und Quermittellinie des Kegelbildes dürfen fünf Kegel, sonst nur drei Kegel in einer Reihe stehen
    3. sind alle freien Kegelaufsetzpunkte besetzt und sich kein gültiges Kegelbild, vergleichbar Anlage 2 – Abb. 1 – 8 ergibt, wird Anfangsstellung gesetzt.

2.3 Queue

  1. Die Bälle werden mit Hilfe eines aus Holz oder aus einem anderen Material gefertigtem stabförmigen Spielgerätes (“Queue” genannt) in Bewegung gebracht.
  2. Das Queue muss an einem Ende (Spitze) mit einer ledernen Scheibe („Pomeranze”) versehen sein. Sämtliche Stoßarten dürfen nur mit der belederten Queuespitze ausgeführt werden.
  3. Das Queue kann aus einem einzigen Stück oder aus mehreren Teilen bestehen, wobei die Länge, das Gewicht und der Durchmesser frei bestimmt werden können. Ein Spieler kann ein oder mehrere Queues seiner Wahl benutzen.

2.4 Auflagerechen

Der Spieler hat das Recht, sich des „Auflagerechens“ zu bedienen welcher dazu bestimmt ist, die Hand in einigen schwer einzunehmenden Positionen zu ersetzen.

Regeln Billardkegel der DBU