Schlußbestimmungen – §8 DBU

Schlußbestimmungen

  1. Eine Übertretung der vorstehenden Regel wird gemäß den Bestimmungen der Satzung und
    Ordnungen geahndet.
  2. Die Untergliederungen haben sie bei allen Wettbewerben anzuwenden, die für eine
    Qualifikation zur Teilnahme an Wettbewerben auf nationaler Ebene maßgeblich sind.
  3. Soweit durch die vorstehende Regel in Bestimmungen der Sport- und Turnierordnungen der
    DBU eingriffen wird bzw. diese im Widerspruch zu ihr stehen, gehen die Bestimmungen der
    Sport- und Turnierordnungen vor.
  4. Die vorstehende Regel wurde gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen
    vom Präsidium verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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