Turniere und Mannschaftswettkämpfe – §6 DBU

Wettkämpfe & Schiedsrichter

  1. Turniere und Mannschaftswettkämpfe bei denen:
    • a) 2 Schiedsrichter zur Verfügung stehen, ist der „Aufsetzer“ für die richtige Durchführung und Wertung des Matches/Spiels verantwortlich. Im Zweifelsfall ist der „Schreiber“ zu Rate zu ziehen.
    • b) 1 Schiedsrichter zur Verfügung steht, übernimmt er immer die Funktion des Aufsetzers. Die Spieler sind für das Notieren der Punkte selbst verantwortlich.
    • c) kein Schiedsrichter zur Verfügung steht, sind die „Spieler“ für die richtige Durchführung und Wertung selbst verantwortlich
  2. Schiedsrichterentscheidungen sind bindend. Entscheidungen unterstehen der Turnier- und Wettkampfleitung.
  3. Die Spieler haben das Recht, einen vom Schiedsrichter nicht bemerkten Verstoß oder eine falsche Ansage, zu hinterfragen. Der Schiedsrichter kann dann seine Entscheidung ändern. Sobald der nächste Stoß ausgeführt wurde, verlieren Sie dieses Recht zu diesem Stoß.
  4. Legt ein Spieler gegen eine Schiedsrichterentscheidung Protest ein, so ist durch den Schiedsrichter bei Bedarf die Turnier- und Wettkampfleitung zur sofortigen Entscheidung hinzuzuziehen.
  5. Turnier- und Wettkampfleitungen sind vor Spielbeginn bekanntzugeben.

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