Spielmaterial – §2

2.1 Billard, Banden, Tuch, Bälle

  1. Das Billard ist ein Tisch, dessen Oberfläche rechteckig und absolut eben ist.
  2. Die Platte des Billards besteht aus einer oder mehreren mindestens 45 mm dicken Schieferplatte.
  3. Die Abgrenzung der Spielfläche erfolgt durch die Anbringung von Gummibanden, wobei der vorderste Punkt 37 mm hoch ist. Eine Toleranz von plus/minus 1 mm ist zulässig.
  4. Die Maße der freien Spielfläche betragen beim Matchbillard 2,84 m mal 1,42 m, beim Halbmatchbillard 2,30 m mal 1,15 m und beim kleinen Billard 2,10 m mal 1,05 m. Eine Toleranz von plus/minus 5 mm ist zulässig.
  5. Die Gummibanden sind auf ihrer Länge an einem äußeren Rahmen (Umfassung) von 125 mm Breite befestigt, dessen gesamte Oberfläche möglichst glatt gehalten ist. Eine Toleranz von plus / minus 10 mm ist zulässig.
    Es dürfen nur solche Banden verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.
  6. Die Oberfläche, die die Banden umschließt, muss über nicht zu entfernende Markierungen verfügen, die in regelmäßigen Abständen entsprechend 1/8 der Länge der Spielfläche angebracht sind. Weder Werbung für den Hersteller, noch irgendeine andere Angabe darf auf der Oberfläche dieses Rahmens, der die Bande umschließt, angebracht werden .
  7. Das Tuch, das den Billardtisch und die Banden bedeckt, muss aus einem offiziell zugelassenen Material bestehen. Es bedarf der Genehmigung durch die Deutsche Billard-Union. Im Falle eines Einspruchs ist im Regelfall für den Nachweis der Benutzung das unlösbare, erkennbare Markenzeichen ausreichend.
    Ist das Markenzeichen nicht erkennbar, so obliegt dem Verein, dem der Einspruch gilt, die Beweispflicht.
    Erfolgt der Einspruch trotz Vorhandenseins eines erkennbaren Markenzeichens, liegt die Beweispflicht beim Einsprucheinlegenden.
  8. Die Höhe des Billardtisches, vom Boden bis zur Oberkante des Rahmens, muß zwischen 75 und 80 cm betragen.
  9. Die Billardtische, die für ein offizielles Turnier bestimmt sind, müssen mit einer elektrischen Heizanlage versehen sein, die jegliche Feuchtigkeit von der Schieferplatte und dem Tuch fernhält. Diese Anlage die mit einem Thermostat ausgestattet ist, soll ein bestmögliches Rollen der Bälle gewährleisten. Die Temperatur an der Tuchoberfläche muß 25 – 28 betragen.
  10. Die drei Bälle müssen aus einem von der Deutschen Billard-Union zugelassenen Material sein und die zugelassenen Farben tragen.
  11. Die Bälle müssen vollkommen rund sein und ihr Durchmesser muß 61,5 mm betragen. Innerhalb eines Ballsatzes ist eine Toleranz plus/minus 0,1 mm zulässig. Das Gewicht eines Balles muß zwischen 205 und 220 Gramm betragen. Der Gewichtsunterschied innerhalb eines Ballsatzes darf jedoch nicht mehr als zwei Gramm betragen.
  12. Alle zugelassenen Materialien müssen zu jedem Saisonbeginn im öffentlichen Organ der DBU bekanntgegeben werden. Das Gleiche gilt für Änderungen während der laufenden Saison.

2.1 Anlage A: Tischmaße

Billardtische für das Karambolspiel

Länge
in cm
Kleines Billard
Turnier-Billard
Halbmatchgroßes Billard
Match-Billard
A210,00230,00284,00
B105,00115,00142,00
C26,2528,7535,50
D52,5057,5071,00
E35,0038,3347,33
F27,0029,6036,50
G13,5014,8018,25

2.2 Festlegung der Aufsetzmarken

  1. Als „Aufsetzmarken“ werden die Stellen bezeichnet, die die Bälle entweder zu Beginn der Partie oder im Verlauf derselben einnehmen sollten, wenn Sie sich nach dem Stillstand gegenseitig berühren oder wenn Sie aus dem Billard befördert worden sind.
  2. Die Lage dieser Aufsetzmarken wird durch ein Kreuz, das mit Kreide, Bleistift oder Tinte so fein wie möglich gezeichnet wird, festgelegt. Jede andere Markierung ist verboten.
  3. Die Anzahl der Aufsetzmarken beträgt fünf (5) und sie werden gemäß Angaben der Anlage A festgelegt.

2.3 Billardqueue, Auflagerechen

  1. Die Bewegung der Bälle wird mit Hilfe eines Spielgerätes aus Holz oder aus einem anderen Material, welches „Billardqueue“ genannt wird, übertragen. Das Billardqueue kann aus einem einzigen Stück oder aus mehreren Teilen bestehen. Das Queue muß an einem Ende mit einer Scheibe versehen sein, die belederte Queuespitze genannt wird. Der Spieler darf beim Stoß nur mit der „belederten Queuespitze“ den Ball berühren. Der Spieler benutzt ein oder mehrere Queues seiner Wahl und bestimmt dabei frei über die Länge, das Gewicht und den Durchmesser.
  2. Der Spieler hat das Recht, sich des „Auflagerechens“ zu bedienen, dabei handelt es sich um ein kleines Gestell am Ende einer Stange aus Holz oder einem anderen Material, welches dazu bestimmt ist, die Hand in einigen schwer einzunehmenden Positionen zu ersetzen.

2.4 Beleuchtung

  1. Das auf den Billardtisch geworfene Licht darf auf der gesamten Oberfläche 520 Lux nicht unterschreiten. Das Luxometer wird zum Messen auf das Tuch gestellt.
  2. Das Licht darf nicht zu stark sein, um die Spieler nicht zu blenden (die Blendung beginnt bei direkter Sicht bei 5.000 Lux).
  3. Die Entfernung zwischen der Lichtquelle und der Spielfläche muss mindestens 1 Meter betragen.
  4. Der Saal darf nicht vollkommen im Dunkel liegen, sondern ist mit mindestens 50 Lux zu beleuchten.

Karambolage Regeln